WAS IST EINE PATIENTENVERFÜGUNG?
Es ist uns sehr wichtig, den Willen unserer Patienten zu respektieren. In einer Patientenverfügung wird schriftlich der Wille über die Art und Weise einer ärztlichen Behandlung für den Fall festgelegt, dass man infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter nicht selbst entscheiden kann. Trotz aller Bemühungen und modernster Medizin hängt der Behandlungserfolgt in sehr wesentlichen Teilen auch davon ab, wie schwer die Erkrankung ist. Manchmal wird es so sein, dass die Ärzte trotz aller Anstrengungen den Zustand des Patient nicht wiederherstellen können. 

Ein einwilligungsfähiger Volljähriger legt für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich fest, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
(nach § 1901a BGB („Patientenverfügungsgesetz“)

WELCHE WEITEREN VORSORGENDEN REGELUNGEN IN GESUNDHEITSANGELENHEITEN GIBT ES? 
Eine Vollmacht ist die Benennung einer Person des Vertrauens („Bevollmächtigter“), die bereit ist, im Bedarfsfall für den Patienten zu entscheiden und seine Interessen zu vertreten.
Eine Betreuungsverfügung ist die Vorgabe für das Betreuungsgericht, wer im Fall der Einrichtung einer Betreuung als Betreuer gewünscht wird. Dieser Vorgabe ist für das Gericht verbindlich. Ein Bevollmächtigter kann auch als Betreuer bestimmt werden. In einer Betreuungsverfügung können auch noch individuelle Angelegenheiten bestimmt werden (z.B. Umgang mit Vermögen etc.). 

WAS IST ZU BEACHTEN? 
Patientenverfügungen sind eine Handlungsanweisung an den Arzt. Hierfür gibt es standartisierte Mustervorlagen, die Formulierungshilfen bieten, insbesondere den Umfang bestimmter Maßnahmen, die der behandelnde Arzt durchführen, bzw. nicht durchführen soll. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei einer Patientenverfügung um ein sehr individuelles Dokument handelt. Es ist nicht möglich, eine standardisierte Mustervorlage zu übernehmen und einfach nur zu unterschreiben - die Vorlage muss individuell angepasst werden. Auch eine Beratung mit dem Hausarzt kann hilfreich sein. 
Die Patientenverfügung gilt als wirksam, wenn der Verfasser volljährig ist, die Verfügung nicht widerrufen wurde, die aktuelle Gesundheitsschädigung (Diagnose und Prognose) benannt ist und konkrete Behandlungsmaßnahmen benannt und indiziert sind. Weitere Informationen zum Abfassen der Patientenverfügung finden Sie unten (siehe "Präsentation zur Patientenverfügung").

WEITERE INFORMATIONEN, MUSTER-FORMULARE UND HILFE

  • Muster-Formulare der Bundesärztekammer [Link]
  • Bundesjustizministerium (Betreuungsrecht/Patientenverfügungen/Vorsorgevollmacht) [Link]
  • Info-Präsentation zur Patientenverfügung [Link]
  • Bundesärztekammer (Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis) [Link]
  • Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung [Link]
  • Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkomission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsogevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis [Link]
  • Lokale Betreuungsvereine
  • Notare, Rechtsanwälte