DIE ZUSATZ-WEITERBILDUNG INTENSIVMEDIZIN

Die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patienten. Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin ist im Anschluss an den Facharzterwerb möglich. Der Bezeichnung kann der Zusatz der jeweiligen Facharztbezeichnung zugefügt werden, z.B. Anästhesiologische, Chirurgische, Internistische, Pädiatrische, Neurochirurgische, Neurologische Intensivmedizin.

Definition: 
Die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.

Weiterbildungsziel: 
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Intensivmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: 
Facharztanerkennung in den Gebieten Chirurgie, Innere Medizin oder für Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie


Weiterbildungszeit: 
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
können

  • 6 Monate während der Weiterbildung in den Gebieten Chirurgie oder Innere Medizin oder in Kinderund Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie oder
    12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
  • 6 Monate in der Intensivmedizin eines weiteren, unter den Voraussetzungen zum Erwerb genannten Gebietes bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden